Beschlossen ist eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte, betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge. Der Abschreibungssatz beträgt im Investitionsjahr 75%.
Abschreibung und AfA-Sätze
Der Abschreibungszeitraum beläuft sich auf sechs Jahre, was der durchschnittlichen Nutzungsdauer entspricht. Die AfA-Sätze sinken über die Jahre: 10% im ersten Jahr nach Anschaffung, 5% im zweiten und dritten Jahr, 3% im vierten, sowie 2% im fünften Jahr.